Neue Regelungen für die Arbeitszeiterfassung sind in Kraft getreten, welche Unternehmer vor neue Herausforderungen stellen. Dabei geht es um die Ruhezeiten während einer Kalenderwoche und dem Homeoffice Gesetz zur Regelung der Arbeit von Zuhause.
Ruhezeitüberwachung
Vorgeschrieben ist, dass Arbeitnehmer während einer Kalenderwoche Anspruch auf mindestens 36 Stunden Ruhezeit haben. In der Regel fällt der gesamte Sonntag in diese Ruhezeit, nur unter gewissen Umständen kann die Wochenendruhe, die normalerweise ab spätestens Samstag, 13 Uhr beginnen muss, auf einen Tag unter der Woche umgelegt werden. Hierfür gilt die Regelung der Ersatzruhe. Zur Überwachung der Ruhezeit wird ein Durchrechnungszeitraum von vier Wochen herangezogen, in welchem die durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit nicht unterschritten werden darf. Einzig bei Schichtarbeit kann die wöchentliche Ruhezeit auf nur 24 Stunden reduziert werden.
Verstöße gegen die Ruhezeit werden bei der Arbeitsinspektion angezeigt und mit unterschiedlich hohen Verwaltungsstrafen bestraft, welche in § 27 Arbeitsruhegesetz (ARG) geregelt sind.
Homeoffice Gesetz
Mit dem offiziellen Homeoffice Gesetz wird in Österreich seit dem 01.04.2021 die Handhabung im Umgang mit Homeoffice geregelt. Für die Arbeitszeiterfassung gelten hierbei grundsätzlich dieselben Arbeitszeit- und Arbeitsruherechte wie am Büroarbeitsplatz. Jedoch muss die Anzahl der Homeoffice-Tage pro Monat erfasst werden. Die Definition eines Homeoffice-Tages ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig: Generell gilt ein Tag allerdings erst als Homeoffice-Tag, wenn die berufliche Tätigkeit an diesem Tage ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Die Dokumentation der Homeoffice-Arbeitstage obliegt dem Arbeitgeber.
Grund für die detaillierte Erfassung sind Auswirkungen auf die Homeoffice-Pauschale, welche zum einen in der Höhe begrenzt ist, zum anderen aber auch auf nicht mehr als 100 Homeoffice-Tage festgelegt wurde. Zudem gibt es steuerliche Vor- bzw. Nachteile.
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