In Österreich verjährt der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern gemäß § 4 Abs. 5 des Urlaubsgesetzes (UrlG) nach zwei Jahren, beginnend am Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Somit haben Beschäftigte grundsätzlich drei Jahre Zeit, ihren Urlaub zu beanspruchen.
Die aktuelle Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. September 2022 (C-120/21) stellt jedoch klar, dass der bloße Zeitablauf nicht automatisch zu einem Verlust des Urlaubsanspruchs führt. Der Arbeitgeber ist in der Verantwortung, die Arbeitnehmer auf die drohende Verjährung hinzuweisen und sie aktiv aufzufordern, ihren Resturlaub zu nehmen. Je näher der Verjährungszeitpunkt rückt, desto nachdrücklicher muss die Kommunikation des Arbeitgebers sein. Versäumt er diese Pflicht, bleibt der Urlaubsanspruch auch weiterhin bestehen.
Im kürzlich ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien 24.9.2024, 8 Ra 70/24h) wurde entschieden, dass ein Arbeitgeber seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist. In diesem Fall war die betroffene Arbeitnehmerin, eine ehemalige Personalverrechnerin, fach- und sachkundig im Bereich Urlaubsrecht.
Ist sie trotzdem schutzbedürftig und muss der Arbeitgeber sie über die Verjährung informieren? – Das OLG Wien entscheidet: Ja.
Diese Entscheidung unterstreicht die zentrale Rolle des Schutzes von Arbeitnehmern, die im Arbeitsverhältnis oft die schwächere Partei sind. Der EuGH verfolgt mit seiner Judikatur das Ziel, zu verhindern, dass Beschäftigte aus Angst vor negativen Konsequenzen auf ihren Urlaubsanspruch verzichten und somit ihren rechtmäßigen Anspruch verlieren.
Wie können Sie als Arbeitgeber Ihrer Pflicht zur Information und Aufforderung einfach nachkommen und Ihren Mitarbeitern eine umfassende Übersicht ihrer Urlaubplanung bieten? » Ihre Lösung: ZEUS® Workforce Management
Die modulare Softwarelösung ZEUS® ermöglicht es Ihnen, verschiedene Module flexibel zu kombinieren und einzusetzen, um den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht zu werden:
Profitieren Sie von individuellen Berichten, automatisierten Erinnerungen und digitalisierten Prozessen, die mit ZEUS® Workforce Management optimal abgebildet werden. Sparen Sie Zeit und erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften mit nur wenigen Klicks – ganz unkompliziert und sicher.