Erhöhung der Steuerfreibeträge für Reisekosten ab 01.01.2025

Im Rahmen von Dienstreisen können für Arbeitnehmer zusätzliche Aufwendungen entstehen, die in der Regel ganz oder teilweise vom Arbeitgeber erstattet werden. Diese Erstattungen sind grundsätzlich von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Seit dem 1. Jänner 2025 dürfen sich Ihre Mitarbeiter über höhere Tages- und Nächtigungsgelder sowie gestiegende Kilometergelder freuen.

Neue Grenzwerte für Steuerbegünstigungen:

  • Tagesgeld für Inlandsreisen: Bis zu 30 EUR pro Tag (zuvor 26,40 EUR)
  • Pauschale Nächtigungsgelder inkl. Frühstück: 17 EUR (zuvor 15 EUR)
  • Kilometergeld (PKW, Motorrad, Fahrrad): 0,50 EUR (zuvor zwischen 0,24 - 0,42 EUR)

Wie ZEUS® Ihre Reisekostenabrechnung vereinfacht

ZEUS® bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine benutzerfreundliche Plattform, auf der Dienstreiseanträge so einfach wie alle weiteren Fehlzeitenanträge, schnell und unkompliziert erfasst werden können. Nach der Genehmigung durch den Vorgesetzten sind die Zeitkonten für die betreffenden Tage sofort aktualisiert. Im Nachgang zur Reise können Belege und Rechnungen (z. B. für Tickets und Bewirtung) ganz einfach ohne Papieraufwand hochgeladen und der entsprechenden Reise zugeordnet werden.

Verabschieden Sie sich von papierhaften Belegsammlungen und profitieren Sie von einem durchgängigen Workflow für Dienstreiseanträge bis hin zur Einreichung und Abrechnung der Reisekosten.

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