Aufgrund der vermehrten Nachfrage über die Einrichtung von Kurzarbeit (KA) in ZEUS®, möchten wir Sie nachstehend über die grundlegenden Möglichkeiten informieren.
Da die Kurzarbeit in den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt wird, gibt es auch in ZEUS® unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten. Das wichtigste dazu vorab:
Beachten Sie bitte, dass Fehlzeiten wie „Urlaub oder Zeitausgleich“ nicht als Kurzarbeit gewertet werden dürfen. Die Kosten für diese Zeiten sind vollständig vom Unternehmen zu tragen.
Noch ein wichtiger Hinweis: Auch im Falle von Kurzarbeit müssen alle rechtlichen Bestimmungen für die Zeiterfassung eingehalten werden! Das AMS kann zur Kontrolle der KA-Abrechnung jederzeit die Zeitaufzeichnungen verlangen. Sind diese nicht gesetzeskonform, droht unter Umständen eine Rückforderung.
Um Ihnen für die Einrichtung der Kurzarbeit eine Aufwandsabschätzung unterbreiten zu können, ist ein Vorgespräch unumgänglich, in dem wir gemeinsam mit Ihnen abstimmen, wie Sie mit KA und der Datenübergabe an Ihre Lohnabrechnung umgehen.
Dieses Gespräch bieten wir unseren Kunden im Zuge des Servicevertrags kostenlos via Telefonkonferenz an.
Wir hoffen mit diesen Informationen ein wenig Licht in diese Angelegenheit gebracht zu haben und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.