Um die Wirtschaft aufrecht zu erhalten und die Zahl der Arbeitslosen nicht ins unermessliche steigen zu lassen, beschloss die österreichische Bundesregierung die sogenannte „Corona-Kurzarbeit“ welche sich seit dem 01.04.2021 in Phase 4 befindet.
Ziel der Corona-Kurzarbeit ist es, in den Unternehmen auch nach der Krise ein eingespieltes Team zur Verfügung zu haben. Dafür ersetzt der AMS (Arbeitsmarktservice Österreich) den größten Teil der Mehrkosten, die sich für Arbeitgeber im Vergleich zur erhaltenen Arbeitsleistung ergeben. Mitarbeiter arbeiten dabei im Rahmen der Corona-Kurzarbeit zwischen mindestens 30 % und höchstens 80 % ihrer Normalarbeitszeit. Häufig kommt es dabei jedoch zu Verstößen, welchen die Regierung und der AMS gezielt nachgeht.
Geprüft wird die widmungsgemäße Verwendung der Beihilfe für Corona-Kurzarbeit. Unterstützt wird der AMS dabei durch die Finanzpolizei, welche umfangreiche Vor-Ort-Prüfungen vornimmt.
Werden dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt, informiert die Finanzpolizei den AMS, welcher unter Umständen die Rückforderung einleitet und zusätzlich Polizei und Staatsanwaltschaft informiert. Je nach Vorliegen eines strafbaren Tatbestandes kann es dann zu Geld- oder Freiheitsstrafen in unterschiedlichen Höhen kommen. Um dem entgegenzuwirken ist die Aufzeichnung und entsprechende Auswertung aktueller Arbeitszeiten eine mögliche Lösung. Mit der ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS erfassen Sie sicher und rechtskonform alle Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter und können diese in Echtzeit auswerten. Bei der Überschreitung gewisser Zeitwerte, wie bspw. der maximal zulässigen Arbeitsleistung eines Mitarbeiters, können Vorgesetzte direkt über verschiedene Benachrichtigungen informiert werden und somit eingreifen, um Strafen vorzubeugen. Über die ISGUS App ZEUS® mobile stehen diese Benachrichtigungen auch direkt am Smartphone oder Tablet zur Verfügung und können somit ortsunabhängig abgerufen werden. Vertrauen auch Sie auf die Lösungen von ISGUS – jetzt Kontakt aufnehmen.