Verschicken Sie das Monatsjournal an Ihre Mitarbeiter schon aus der digitalen Zeiterfassung heraus?

Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ist für alle Arbeitnehmer in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Es muss dabei die tägliche Arbeitszeit schriftlich dokumentiert werden, inkl. aller Pausen, sowie der Anfangs- und Endzeitpunkt. Dies muss auf Grund verschiedener gesetzlicher Vorgaben erfolgen – die wöchentliche Normalarbeitszeit ist, sofern Sie nicht im Arbeits- oder Kollektivvertrag anders geregelt ist, in Österreich auf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche festgelegt. Alles, was über die geregelte Normalarbeitszeit hinaus an Arbeitszeit geleistet wird, sind Überstunden. Diese müssen dokumentiert werden. Im Hinblick auf die Lohnabrechnung müssen zuschlagspflichtige Arbeitszeiten (z.B. nachts oder an Sonn- und Feiertagen) erfasst werden.

Die Arbeitszeitaufzeichnung dient auch für Sie als Arbeitgeber als Nachweis, dass Sie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten umsetzen. Aus diesem Grund müssen auch die Pausenzeiten erfasst werden. Natürlich kann die Dokumentation der Arbeitszeit auch durch den Arbeitnehmer selbst erfolgen, ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis und eine gute Arbeitskultur im Unternehmen ist hierfür unerlässlich. Auch Klein- und Kleinst-Betriebe sind zu dieser Aufzeichnung verpflichtet, denn jeder österreichische Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Übermittlung eines Monatsjournals, sei es in schriftlicher oder elektronischer Form.

Mit der digitalen Zeiterfassungssoftware ZEUS® haben Sie ein Tool an der Hand, das Ihnen hilft, all diese Vorgaben zu erfüllen. Eine digitale Zeiterfassung ist hierbei unerlässlich und eine enorme Erleichterung. Sie erfassen die Arbeitszeiten, da, wo sie entstehen. Ihre Mitarbeiter buchen sich ein, wenn Sie das Betriebsgebäude betreten und bei Verlassen wieder aus, sei es zur Pause oder zum Feierabend. Die ZEUS® Zeiterfassung bietet Ihrem Arbeitnehmer aber auch die Möglichkeit die Buchung am PC selbst vorzunehmen. Dies ist vor allem für Ihre Mitarbeiter im Homeoffice interessant. Haben Sie auch Mitarbeiter, die z.B. auf einer externen Baustelle arbeiten und keinen Zugriff auf einen Terminal oder PC haben? Dann bietet Ihnen unsere Lösung auch die Möglichkeit die Arbeitszeiten an Ihrem Handy mit unsere ZEUS® mobile App zu erfassen.

Sie haben als Vorgesetzter immer in Echtzeit einen Überblick über die Stundenkonten Ihrer Mitarbeiter. Sie können z.B. die Pausenzeiten oder Überstunden im Blick behalten und werden auf hinterlegte Ereignisse hingewiesen. Als Vorgesetzter sind Sie dafür verantwortlich die arbeitsrechtlichen Vorgaben zu überwachen, dazu zählen z.B. das Überschreiten der maximalen Tagesarbeitzeit oder das Unterschreiten der vorgeschriebenen Ruhezeit zwischen zwei Schichten. Die erfassten Daten können Sie am Monatsende für eine exakte Lohnabrechnung nutzen, Berichte und Analysen erstellen und jedem Mitarbeiter ein detailliertes Monatsjournal generieren. Dies können Sie digital innerhalb der ZEUS® Anwendung Ihrem Mitarbeiter zur Verfügung stellen, oder als Ausdruck, ganz wie Sie wünschen.